Imkerei

Verstellen von Bienenvölker

Wer Bienenvölker verstellt oder verkauft muss die Seuchenlage abklären und die
Vorschriften einhalten. Wer von einer Verwaltungsregion in eine andere verstellt muss
die Bienen von einem Bieneninspektor kontrollieren lassen, damit dieser ein
Gesundheitszeugnis ausstellen kann.

Faulbrut / Sauerbrut

Bei verdächtigen Völkern ist umgehend ein Bieneninspektor oder Berater beizuziehen. Fluglöcher von bienenfreien Kasten sind zu schliessen. Alle eingegangenen Völker, nicht angeschriebene Wanderwagen oder Kästen, fremde Schwärme, sind unverzüglich einem Bieneninspektor zu melden. Alle Waben von eingegangenen Völkern sind fachgerecht zu entsorgen.

Merkblatt Bienenkrankheiten

Varroa-Milbe

Es ist Pflicht jedes Imkers, seine Bienen auf Milben zu kontrollieren und zu behandeln. Vor jedem Verstellen der Bienen muss mit dem zuständigen Bieneninspektor Kontakt aufgenommen werden. Jede Veränderung im Bienenstand ist auf der Bestandeskontrolle einzutragen.